Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder

In der betrieblichen Ausbildungsplanung und -praxis kommt dem/r AusbilderIn die Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Ausbildungsinhalte zu. Vor allem benötigt er/sie ein gutes Beziehungsmanagement und pädagogisches Geschick neben fundierten Fachkenntnissen. Denn ein wesentlicher Erfolgsfaktor eines Unternehmens sind die qualifizierten MitarbeiterInnen und diese Personalentwicklung beginnt mit der Berufsausbildung.

Nur von qualifizierten AusbildernInnen kann eine effiziente Ausbildung und Nachwuchsförderung angesichts des Wandels in der Arbeitsorganisation und der hohen fachlichen und fachübergreifenden Anforderungen in modernen Betrieben geleistet werden.

Auszubildende optimal fördern und entwickeln ist eine wesentliche Aufgabe für alle AusbilderInnen. Die individuellen Stärken zu erkennen, gemäß dem Persönlichkeitsbild zu handeln und die Leistungen auf die betrieblichen Belange abzustimmen sind Schlüsselfaktoren – auch um Auszubildende im Betrieb zu halten.

Durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist der Prüfungsteil „Berufs-und arbeitspädagogische Qualifikationen“ der IHK-Prüfung zum Küchenmeister/in bzw. Restaurantmeister/in nachzuweisen. Die Aneignung der berufs-und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen

Die Genussakademie professional führt keine Vorbereitungskurse zur Ausbilderprüfung durch.

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