Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Genussakademie Professional Frankfurt am Main

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Weiterbildungsverträge sämtlicher Weiterbildungslehrgänge der Genussakademie Professional, einem Geschäftsfeld der k/c/e Marketing³ GmbH (nachstehend zusammenfassend „Weiterbildungseinrichtung“ genannt), sowie für alle weiteren Leistungen, die von der Weiterbildungseinrichtungen erbracht werden.

2. Buchung, Vertragsschluss und Kostenübernahme

(1) Mit seiner schriftlichen Buchung, dem Eingang des von dem/der Teilnehmer/ -in (nachfolgend kurz „Teilnehmer“ genannt) vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogens sowie der erforderlichen Anmeldeunterlagen, bietet der Teilnehmer, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Weiterbildungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt dadurch zustande, dass die Weiterbildungseinrichtung schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax, etc.) die Aufnahme des Teilnehmers bestätigt.

(2) Vertragspartner sind die Weiterbildungseinrichtung und der Teilnehmer. Soweit sonstige Dritte eine Kostenübernahmeerklärung abgeben, treten sie dem Vertrag als Schuldner auf Seiten des Teilnehmers bei und übernehmen gegenüber der Weiterbildungseinrichtung sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers als Gesamtschuldner (nachfolgend werden jeder einzelne oder mehrere Gesamtschuldner zusammenfassend „ Zahlungsschuldner“ genannt).

3. Leistungsbeschreibungen/ -änderungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

(1) Die Weiterbildungseinrichtung wird, im Rahmen der Weiterbildungslehrgänge, die Inhalte nach den jeweiligen Richtlinien der Industrie- und Handelskammer für Frankfurt am Main vermitteln. Darüber hinaus ist die Weiterbildungseinrichtung berechtigt, Inhalte der Weiterbildung und Umfang der Weiterbildungsthemen, orientiert am Weiterbildungsziel, frei zu gestalten.

(2) Die jeweils gültige Schulordnung, die jeweiligen Prüfungsordnungen sowie die Hausordnung sind Bestandteil des Weiterbildungsvertrages. Diese können vom Teilnehmer jederzeit kostenlos bei der Weiterbildungseinrichtung angefordert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die vereinbarten und von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, die im jeweils gültigen Weiterbildungsangebot aufgeführte oder gesondert vereinbarte Vergütung zu entrichten. Dies gilt auch für vom Teilnehmer veranlasste Leistungen und Auslagen der Weiterbildungseinrichtung gegenüber Dritten. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sie gelten pro Person.

(4) Die Leistungsvergütung enthält nicht die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials ist), die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen, die Prüfungsgebühren.

(5) Das Wegfallen einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von der Weiterbildungseinrichtung zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch die Weiterbildungseinrichtung zu vertreten, so hat sie das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Die Weiterbildungseinrichtung behält sich insbesondere vor, Unterrichtstermine zu verschieben oder abzusagen und den Dozenten zu wechseln. Sie wird den Teilnehmer hiervon in Kenntnis setzen.

(6) Rechnungen der Weiterbildungseinrichtung sind – soweit nicht anders vereinbart – sofort nach Zugang per SEPA-Mandat ohne jeden Abzug zahlbar. Auch bei Kostenübernahme durch einen Kostenträger (z. B. im Rahmen eines Stipendiums) bleibt der Zahlungsschuldner gegen über der Weiterbildungseinrichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Entgelts verpflichtet.

(7) Separat anfallende Prüfungsgebühren der IHK sind von den Teilnehmern selber zu tragen.

(8) Der Zahlungsschuldner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Weiterbildungseinrichtung aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten.

4. Beendigung des Vertrages

(1) Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Weiterbildungsdauer. Der Teilnehmer kann den Vertrag und seine Bestandteile innerhalb der ersten vier Wochen ab Beginn der Weiterbildung zum Ende des ersten Teilabschnitts ordentlich kündigen. Eine vorvertragliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der Weiterbildungseinrichtung zu erfolgen. Für Teilnehmer an einem halbjährigen Weiterbildungslehrgang besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.

(2) Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund. Für die Weiterbildungseinrichtung liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:

a) höhere Gewalt oder andere von der Weiterbildungseinrichtung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b) der Teilnehmer das mit ihm vereinbarte Leistungsentgelt trotz Mahnung der Weiterbildungseinrichtung nicht rechtzeitig leistet;

c) der Teilnehmer nachhaltig gegen die Schul- und/oder die Hausordnung verstößt. U.a. der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.;

d) die Weiterbildungseinrichtung von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse mindestens eines Zahlungsschuldners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn fällige Forderungen der Weiterbildungseinrichtungen nicht beglichen werden, mindestens ein Zahlungsschuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben hat und der/die Zahlungsschuldner auf Aufforderung der Weiterbildungseinrichtung keine ausreichende Sicherheitsleistung bieten und deshalb Zahlungsansprüche der Weiterbildungseinrichtung gefährdet erscheinen;

(3) Im Falle der Kündigung des Vertrages gemäß vorstehender Ziffer 4. a) bis d) hat der Teilnehmer, wenn er den Kündigungsgrund zu vertreten hat, das anteilige Entgelt bis zum nächsten möglichen Kündigungszeitpunkt als Entschädigungspauschale weiter zu zahlen.

(4) Die Weiterbildungseinrichtung kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die die Weiterbildungseinrichtung nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Lehrgangsabsage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadensersatz für Übernachtungskosten und Ähnliches geltend machen.

5. Haftung

Die Weiterbildungseinrichtung haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Weiterbildungslehrgänge, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Weiterbildungseinrichtung haftet nicht für Leistungen, die die gebuchte Veranstaltung als solches nicht betreffen (Probleme bei An- und Abfahrt per Bahn-, Bus- oder Taxi).

6. Datenschutz

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung des Vertrages notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu internen Werbezwecken der k/c/e Marketing³ GmbH können Sie jederzeit durch Mitteilung an
k/c/e Marketing³ GmbH, Ludwigstraße 33-37, 60327 Frankfurt widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln der k/c/e Marketing³ GmbH unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke verwenden. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei von uns berücksichtigt. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

7. Hinweis über die Verwendung von Partner-Technologien

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8. Schlussbestimmungen

(9) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der vorliegenden Schriftformklausel.

(10) Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

(11) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(12) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Weiterbildungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.