Gastronomie-Meisterprüfung

 

KONDITIONEN

Die Prüfung zum/r Küchen- bzw. RestaurantmeisterIn wird in drei Teilen bundesweit einheitlich von der zuständigen IHK abgenommen. Im Rahmen der Prüfung bei der GENUSSAKADEMIE Professional ist die IHK Frankfurt am Main, oder alternativ die IHK an Ihrem Wohnort, zuständig.

IHK Frankfurt am Main
Frau Ingrid Czarny
Schillerstraße 11

60313 Frankfurt am Main
Tel: 069 2197-1369

 

Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie bitte bei der IHK. Nutzen Sie dazu das IHK- Formular zur Zulassung und Anmeldung zur Fortbildungsprüfung auf der Seite:

www.frankfurt-main.ihk.de
„Geprüfte/-r Küchenmeister/-in“ oder
„Geprüfte/-r Restaurantmeister/-in“

 

Alle wichtigen IHK-Informationen, Prüfungsumfang und -voraussetzungen und die aktuellen Prüfungsgebühren der IHK Frankfurt am Main finden Sie zur Küchenmeisterprüfung unter

www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/weiterbildung/profile/fachmeister/kuechenmeister/index.html

zur Restaurantmeisterprüfung unter

www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/weiterbildung/profile/fachmeister/restaurantmeister/index.html

 

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZU DEN DREI TEILEN DER RESTAURANTMEISTERPRÜFUNG:

 

Teil I: Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Abgeschlossener 3-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 1 Jahr
  • oder abgeschlossener 2-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 2 Jahren
  • oder mindestens 4-jährige Berufspraxis

Teil II: Handlungsspezifische Qualifikation

  • Abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“
  • und abgeschlossener 3-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 2 Jahren
  • oder abgeschlossener 2-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 3 Jahren
  • oder mindestens 6-jährige Berufspraxis

Teil III: Praktische Restaurantmeisterprüfung

  • Abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“, Nachweis Ihrer Ausbildereignung sowie die abgelegte Prüfung im Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“
  • und abgeschlossener 3-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 3 Jahren
  • oder abgeschlossener 2-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufs- praxis von mindestens 4 Jahren
  • oder mindestens 8-jährige Berufspraxis

 

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