Wer sich fordern lässt, darf sich auch fördern lassen.
Talent, große Pläne? Keine Panik.
Das ist ganz normal, und am Geld soll und wird es nicht scheitern.
Die GAP ist eine zertifizierte Weiterbildungseinrichtung. Unsere Teilnehmer sind daher für staatliche Fördermaßnahmen qualifiziert. Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen.
Beantragen Sie Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Finanzierungsbeispiel für eine Küchenmeister-Weiterbildung bei uns:
Diesen Restdarlehensbetrag beginnen Sie spätestens nach einer vierjährigen zinsfreien Karenzzeit – in kleinen monatlichen Raten – zurückzahlen.
Für uns ist es selbstverständlich mit jedem unserer MeisterschülerInnen einen persönlichen Finanzierungsplan zu besprechen.
Dort werden die Kosten und die staatlichen Zuschüsse, Förderungen und Darlehen für Weiterbildung und Lebensunterhalt genauso berücksichtigt wie die Möglichkeit, während der Weiterbildung bei uns Geld zu verdienen.
Wir zeigen Ihnen einen vernünftigen Weg ohne dabei finanzielle Risiken einzugehen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Förderung Aufstiegs-BAföG
Verdienen Sie Ihre Bildung einfach – bei uns.
Sollten Sie für die Zeit der Weiterbildung einen Nebenjob in Frankfurt suchen, um den nicht geförderten Teil der Ausbildung und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, unterstützen wir Sie. Denn für unsere ca. 1.000 Kochveranstaltungen wird immer Unterstützung gebraucht.
Mögliche Beispiele:
1.Variante – bei Weiterbildung innerhalb eines Halbjahres:
Sie arbeiten im Schnitt an zwei Abenden während des Seminars und zwischen den einzelnen Seminarblöcken. Mit diesem Einsatz könnten Sie bei uns schon mindestens 7.000 € brutto* dazuverdienen.
2. Variante – bei Weiterbildung innerhalb eines Jahres
Sie arbeiten durchschnittlich an drei Abenden während Ihres Weiterbildungsjahres. Mit diesem Einsatz könnten Sie bei uns schon über 21.000 € brutto* dazuverdienen.
* Die Abzugsbeträge für Steuer und Sozialversicherung richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des Teilnehmers und sind hier nicht berücksichtigt.
Und noch was: Steuern sparen
Für Ihre Weiterbildung können Sie 4.000,00 € jährlich steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Reichen Sie einfach nach Ablauf des Kalenderjahres die Rechnungen der Weiterbildungskosten beim Finanzamt für den Lohnsteuer-Jahresausgleich ein.
Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen ein persönliches Konzept für die optimale Förderung und Finanzierung Ihrer Ausbildung zum Meister/in zusammen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter: