Gastronomie-Meisterprüfungen

Die Prüfung zum/r Küchen- bzw. RestaurantmeisterIn wird in drei Teilen bundesweit einheitlich von der zuständigen IHK abgenommen. Im Rahmen Weiterbildung bei der GENUSSAKADEMIE Professional ist die IHK Frankfurt am Main, oder alternativ die IHK an Ihrem Wohnort, zuständig.

IHK Frankfurt am Main
Frau Dorin Stelzner
Börsenplatz 4

60313 Frankfurt am Main
Tel: 069 2197-1369

www.frankfurt-main.ihk.de

Alle wichtigen IHK-Informationen, Prüfungsumfang und Voraussetzungen und die aktuellen Prüfungsgebühren der IHK Frankfurt am Main finden Sie zur Küchenmeisterprüfung und zur Restaurantmeisterprüfung hier online.

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema, insbesondere zur Zulassung und Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung…

…für die angehenden Küchenmeister/ innen

….für die angehenden Restaurantmeister/innen

 

DIE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZU DEN DREI TEILBEREICHEN DER MEISTERPRÜFUNG:

Teil I: Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Abgeschlossener 3-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 1 Jahr
  • oder abgeschlossener 2-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 2 Jahren
  • oder mindestens 4-jährige Berufspraxis

Teil II: Handlungsspezifische Qualifikation

  • Abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“
  • und abgeschlossener 3-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 2 Jahren
  • oder abgeschlossener 2-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 3 Jahren
  • oder mindestens 6-jährige Berufspraxis

Teil III: Praktische Prüfung

  • Abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“, die abgelegte Prüfung im Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“ sowie dem NACHWEIS IHRER AUSBILDEREIGNUNG (AEVO)
  • und abgeschlossener 3-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufspraxis von mindestens 3 Jahren
  • oder abgeschlossener 2-jähriger Ausbildungsberuf mit anschließender Berufs- praxis von mindestens 4 Jahren
  • oder mindestens 8-jährige Berufspraxis

 

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